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Ergotherapie

Der Beruf des Ergotherapeuten gehört zu den Medizinalfachberufen. Ergotherapie ist Hilfe zur Selbständigkeit im täglichen Leben und im Beruf (auch Kindergarten, Schule). Der Tätigkeitsbereich umfasst ergotherapeutische Untersuchung, Therapie und Beratung von Patienten mit:
- motorisch-funktionellen,
- sensomotorisch-perzeptiven,
- neuropsychologischen und
- psychosozialen Störungen
- Welche Störungen behandeln Ergotherapeuten?
Ergotherapeuten betreuen entsprechend ihres breiten Arbeitsspektrums Patienten jeden Lebensalters. Hierzu zählen:
- Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Störungen des Bewegungsablaufes infolge von Hirnschädigungen
- Säuglinge, Kinder und Jugendliche mit Störungen des Bewegungsablaufes im Zusammenhang mit Wahrnehmungsdefiziten (Sensorische Integrationsstörung, Dyspraxie, Koordinationsstörung)
- Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung der kognitive Entwicklung im Zusammmenhang mit Wahrnehmungsstörungen
- Kinder und Jugendliche mit Störungen der Sozialentwicklung und Kommunikationsfähigkeit
- Patienten mit Schlaganfall, Schädel-Hirn-Verletzungen oder Querschnittslähmungen
- Patienten mit Multiple Sklerose oder Morbus Parkinson
- Wie arbeiten Ergotherapeuten?
Nach einer differenzierten ergotherapeutischen Befunderhebung werden gemeinsam mit dem Patienten und/oder dessen Angehörigen die individuellen Ziele erarbeitet, der Behandlungsplan erstellt und die entsprechenden Behandlungsmethoden und Medien ausgewählt.
Ergotherapeuten strukturieren eigenverantwortlich den Prozess der Behandlung. Sie geben gezielte Anleitung für den häuslichen und beruflichen Alltag und unterstützen die Schritte zur Selbständigkeit. Während des therapeutischen Prozesses müssen Ziele, Behandlungsplan und Behandlungsmethoden ständig dem Können des Patienten und der veränderten Situation angepasst werden.
- Welche Ziele hat die Ergotherapie?
Ergotherapie hat zum Ziel, Menschen dabei zu helfen, eine durch Krankheit, Verletzung oder Behinderung verlorengegangene bzw. noch nicht vorhandene Handlungsfähigkeit im Alltagsleben wieder zu erreichen.
Handlungsfähig im Alltagsleben zu sein bedeutet, dass der Mensch die Aufgaben, die er sich stellt und die, die ihm durch sein Leben bzw. die Gesellschaft gestellt werden, für sich zufriedenstellend erfüllen kann. Für eine effiziente Handlungsfähigkeit ist Voraussetzung, dass körperliche, geistige und psychische Funktionen weitgehend intakt sind und der Mensch in eine sinnvolle Interaktion mit der Umwelt treten kann.
In der Ergotherapie geht es nun nicht um mechanische Wiederherstellung körperlicher, geistiger oder psychischer Funktionen, sondern darum, dass der Mensch die verschiedenen Rollen und die damit verbundenen Aufgaben in seinem Leben wieder bestmöglichst einnehmen kann. Das Erreichen von größtmöglicher Selbständigkeit und Unabhängigkeit im Alltags- und/oder Berufsleben ist das Ziel.
Es stehen deshalb auch nicht einzelne Krankheitssymptome im Vordergrund sondern die Einschränkung der Handlungsfähigkeit. Es interessiert, was kann der Mensch auf Grund seiner Erkrankung oder Verletzung nicht mehr tun und wie kann ihm geholfen werden. Der Behandlungsform "Ergotherapie" liegt die Vorstellung oder das Konzept zugrunde, dass Kranke und Behinderte über alltags- bzw. handlungsorientierte Aktivitäten und Prozesse ihre für ein sinngebendes Leben erforderlichen Kompetenzen entwickeln, erhalten, wiedererlangen oder erweitern können.
Dabei ist der Bezug zur Umwelt von ausschlaggebender Bedeutung. Für Ergotherapeuten spielt die Anpassung an die Umwelt in zweierlei Hinsicht eine Rolle. Zum einen geht es um eine Anpassung, die der Mensch an gegebene Umweltstrukturen zu leisten hat, zum anderen darum, Umweltstrukturen an den Betroffenen anzupassen.
- Wann ist eine Ergotherapie erforderlich?
Die Entscheidung, ob und wann eine ergotherapeutische Behandlung indiziert ist, trifft ausschließlich der Arzt aufgrund seiner Diagnostik. Dabei ist grundsätzlich jeder Arzt hierfür autorisiert.
- Wer bezahlt eine ergotherapeutische Behandlung?
Ergotherapeuten können grundsätzlich nur bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung tätig werden. Als Heilmittel ist die Ergotherapie Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Bei erwachsenen Patienten wird vom Gesetzgeber eine Eigenbeteiligung vorgeschrieben. Ist die individuell geltende Zuzahlungsgrenze für das laufende Jahr erreicht, entfällt die Zuzahlung (es wird eine Karte über die Befreiung zur Zuzahlung von der Krankenkasse ausgestellt).
Bei privat versicherten Personen übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten in unterschiedlichem Umfang. Man gibt ihnen dort sicher gerne nähere Informationen.
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